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   OLG Naumburg, 02.03.1993 - 2 Ws (RH) 189/92   

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https://dejure.org/1993,11797
OLG Naumburg, 02.03.1993 - 2 Ws (RH) 189/92 (https://dejure.org/1993,11797)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.03.1993 - 2 Ws (RH) 189/92 (https://dejure.org/1993,11797)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. März 1993 - 2 Ws (RH) 189/92 (https://dejure.org/1993,11797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Rehabilitierung eines wegen schwerer Fahnenflucht Verurteilten; Verstoß der strafrechtlichen Entscheidung gegen wesentliche Grundsätze der freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung; Verstoß gegen wesentliche Grundsätze einer freiheitlichen rechtsstaatlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJ 1993, 376
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.03.1993 - 2 Ws (RH) 189/92
    Hinzu kommt, daß ein Angehöriger der Grenztruppen der NVA sich auch dann, wenn er seine Aufgabe, "Grenzdurchbrüche" ggf. durch Waffengewalt zu verhindern, unter Beachtung der entsprechenden Regelungen des DDR-Grenzgesetzes erfüllte, eines Tötungs-(oder Körperverletzungs-)deliktes schuldig machen konnte (BGH NJW 1993, 141, 144 ff.) [BGH 03.11.1992 - 5 StR 370/92].
  • OLG Rostock, 31.01.1994 - II WsRH 54/93

    Vorbereitung zur Fahnenflucht im schweren Fall; Vorliegen der Voraussetzung einer

    Er befindet sich dabei in Übereinstimmung mit der - soweit ersichtlich - in der obergerichtlichen Rechtsprechung einmütig vertretenen Auffassung (vgl.: KG Beschluß vom 21.12.1992 - 4 Ws 129/91 REHA (VIZ 1993, 175; MDR 1993 681) und vom 30.11.1992 - 4 Ws 27/92 REHA - OLG Naumburg Beschluß vom 02.03.1993 - 2 Ws (RH) 189/92 und 2 Ws (RH) 209/92 (JZ 1993, 582 [OLG Naumburg 02.03.1993 - 2 Ws RH 209/92] und VIZ 1993, 412 LS), vom 18.05.1993 - 2 Ws (RH) 60/93 (VIZ 1993, 566) und vom 23.11.1992 - 2 Ws (RH) 184/92 -).
  • OLG Naumburg, 01.03.1994 - 2 WsReh 122/93

    Rechtsstaatswidrigkeit von Verurteilungen wegen Fahnenflucht aus der NVA und

    Eine Ausnahme gelte auch bei der Fahnenflucht aus den Grenztruppen der DDR, für die der Senat in früheren Entscheidungen Rehabilitierungen ausgesprochen hat (NJ 1993, 375, differenzierend NJ 1993, 376 = JZ 1993, 582 [OLG Naumburg 02.03.1993 - 2 Ws RH 209/92], im wesentlichen zustimmend M. Schröder NJ 1993, 350, 354), nur dann, wenn der Flüchtige den besonderen Pflichten dieser Einheiten, insbesondere bei der gewaltsamen Verhinderung von Grenzüberschreitungen, aus Gewissensgründen habe entgehen wollen, nicht aber dann, wenn er sich dem Militärdienst als solchem ohne Rücksicht auf die Art seiner Truppe habe entziehen wollen.
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